Artikel: Erweiterte Garantie auf die Dichtheit der Kältemittelleitungen und Montageverbindungen
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber über die gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist hinaus eine erweiterte Garantie von 7 Jahren (84 Monaten). Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Dichtheit der vom Auftragnehmer bzw. dessen autorisierten Montagetechnikern hergestellten Kältemittelleitungen und Verbindungsstellen, insbesondere auf gelötete, gebördelte (Flare) oder gepresste Verbindungen.
Sollte während der Laufzeit der erweiterten Garantie nachweislich ein Kältemittelaustritt an einer solchen vom Auftragnehmer hergestellten Verbindungsstelle auftreten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf eigene Kosten:
die betreffende Undichtigkeit zu lokalisieren und fachgerecht zu beseitigen,
eine Dichtheits- und Druckfestigkeitsprüfung mit trockenem Stickstoff (OFN) im gemäß den technischen Vorgaben vorgeschriebenen Prüfdruck und für die vorgeschriebene Prüfdauer durchzuführen,
den Kältemittelkreislauf fachgerecht zu evakuieren, um nicht kondensierbare Gase und Feuchtigkeit zu entfernen,
das infolge der Undichtigkeit entwichene Kältemittel in der erforderlichen Menge kostenfrei nachzufüllen.
Die erweiterte 7-jährige Garantie auf die Dichtheit erstreckt sich nicht auf Kältemittelleckagen oder Schäden, die in den folgenden Fällen entstehen:
Komponenten der Klimaanlage bzw. des Gerätes (werkseitige Bauteile):
Kältemittelleckagen, die unmittelbar an der Innen- oder Außeneinheit bzw. an werkseitig verbauten Komponenten auftreten, einschließlich Verdampfer, Kondensator, Kompressor, werkseitig installierter Service- bzw. Absperrventile, werkseitiger Löt- oder Verbindungsstellen sowie sonstiger werkseitiger Komponenten. Für diese Bauteile gelten ausschließlich die jeweiligen Hersteller- bzw. Importeurgarantien und deren Garantiebedingungen.
Mechanische oder physische Beschädigung:
Jegliche Beschädigung der Kältemittelleitung, insbesondere durch Durchbohren, Anbohren, Knicken, Durchtrennen, Quetschen oder sonstige mechanische Einwirkungen, die durch den Auftraggeber, Dritte oder nach Abnahme der Montage durch Bau-, Renovierungs- oder sonstige Arbeiten verursacht wurden.
Höhere Gewalt und Naturereignisse:
Schäden an den Kältemittelleitungen infolge von Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Hagel, Sturm, herabfallenden Gegenständen, Blitzschlag, Überspannung im Stromnetz oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt.
Eingriffe durch nicht autorisierte Personen:
Jeglicher unsachgemäße Eingriff, jede Änderung der Leitungsführung, Demontage, Verlegung, Reparatur oder sonstige Veränderung des Kältemittelkreislaufs durch Personen, die nicht über die erforderliche fachliche Qualifikation bzw. Berechtigung verfügen und/oder hierfür keine vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erhalten haben.
Aggressive Umgebungsbedingungen und Schädlingsbefall:
Korrosion, Materialdegradation oder Beschädigung der Kältemittelleitungen bzw. der Wärmedämmung infolge chemischer Einflüsse, aggressiver Atmosphäre, schädlicher Umwelteinflüsse, Schädlings- oder insbesondere Nagetierbefalls.
Stellt sich im Rahmen der Überprüfung einer gemeldeten Kältemittelleckage und der Durchführung einer Druckprüfung heraus, dass der Kältemittelaustritt an einer Komponente des Gerätes selbst (z. B. Verdampfer, Kondensator, Kompressor, werkseitige Verbindungen etc.) oder aufgrund eines der unter Ziffer 2 genannten Ausschlussgründe entstanden ist und die für das betreffende Gerät geltende Garantie bzw. Gewährleistungsfrist des Herstellers/Importeurs bereits abgelaufen ist bzw. ein außerhalb der Herstellergarantie liegender Zustand vorliegt, gilt die Reklamation im Hinblick auf die Garantie für die Montageverbindungen als unberechtigt.
In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die im Zusammenhang mit dem Technikereinsatz, der Fehlerdiagnose sowie der Durchführung der Druck- und Dichtheitsprüfung mit trockenem Stickstoff (OFN) entstandenen Kosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Service- und Wartungsarbeiten zu erstatten.
Eine anschließend erforderliche Reparatur des Gerätes bzw. ein Nachfüllen von Kältemittel wird dem Auftraggeber separat als kostenpflichtige Serviceleistung außerhalb der Garantie angeboten und nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt.
Die Gültigkeit der erweiterten 7-jährigen Garantie ist an die Erfüllung der folgenden Voraussetzungen gebunden:
Regelmäßige fachgerechte Wartung:
Durchführung einer regelmäßigen jährlichen Wartung und Überprüfung der Anlage einschließlich des Kältemittelkreislaufs durch einen zertifizierten bzw. vom Auftragnehmer autorisierten Servicetechniker, mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten während der gesamten Laufzeit der erweiterten Garantie.
Dokumentation im Service- bzw. Wartungsnachweis:
Jede durchgeführte Wartung und Inspektion ist ordnungsgemäß im Service- bzw. Wartungsprotokoll und/oder Garantie-/Wartungsnachweis zu dokumentieren und vom ausführenden Techniker zu bestätigen.
Ordnungsgemäße Zahlung:
Die erweiterte Garantie setzt die vollständige und fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages für die Anlage und deren Montage gemäß der ausgestellten Rechnung voraus.
Unsere Firma beschäftigt sich mit Verkauf, Montage und Service der Klimaanlagen und Wärmepumpen im Gebiet Wien, Niederösterreich und Burgenland.
Wir sind eine der wenigen Firmen, die zertifiertes Mitglied des slowakischen Kühltechnikverbands ist. Ebenso sind wir eine der wenigen Firmen, die das höchste europäische Zertifikat für Montage der Wärmepumpen besitzt.